Oft wird der Feuerwehrverein mit der Einsatzabteilung der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr verwechselt. Genau genommen besteht eine Freiwillige Feuerwehr in Bayern in der Regel aus zwei Teilen.
Einerseits ist die Freiwillige Feuerwehr als so genannte „gemeindliche“ Feuerwehr als Organ der
Gemeinde tätig und andererseits wird die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr“ auch für den Feuerwehrverein genutzt. Der örtliche Feuerwehrverein ist in der Regel ein eingetragener Verein und gemeinnützig anerkannt.
Er hat, wie andere Vereine auch, eine von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstandschaft und Mitglieder.
Der Verein stellt auch den Großteil der aktiven Mannschaft der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr.
Der Feuerwehrverein könnte zudem auch als „Förderverein“ der aktiven Wehr bezeichnet werden. Er fördert einerseits die Kameradschaft der Feuerwehrangehörigen durch Veranstaltungen und Aktivitäten, andererseits finanziert er feuerwehrtechnische Zusatzausstattungen der aktiven Wehr.
Viele Feuerwehrvereine unterstützen die Kommunen beim Fahrzeugkauf oder beim Gerätehausbau durch Eigenleistung über die Pflichtaufgaben der Kommunen hinaus. Welcher Verein gibt heute einer Kommune noch Geld??? Von anderen Vereinen müssen sich die Feuerwehren anhören: „Ihr bekommt alles von der Gemeinde finanziert“, was sich bei genauerer Betrachtung als falsch herausstellt.
Für die Organisation des Feuerwehrvereins zeigt sich die Vorstandschaft verantwortlich. Der Vorstand wird unterstützt vom Kommandanten, den stv. Kommandanten, den Beisitzern. Dieser Personenkreis ergibt die Vorstandschaft, welche regelmäßig zusammentritt und gemeinsam über Vereinsangelegenheiten befindet.
Neben den meist geselligen Tätigkeiten finanziert der Feuerwehrverein durch Veranstaltungserlöse und Mitgliedsbeiträge auch feuerwehrtechnische Zusatzausstattungen für die aktive Wehr, welche von den Kommunen nicht getätigt werden würden.
Text: Landesfeuerwehrverband Bayern, Pressemitteilung vom 07.12.2010